Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von
Kindern (Child Sexual Abuse and Exploitation, „CSAE").
Letzte Aktualisierung: 25.06.2026 · Version 1.0
Hinweis zur rechtlichen Prüfung: Diese Seite erfüllt die Anforderung von Google Play,
die Standards zum Schutz von Kindern öffentlich zugänglich zu machen. Sie ist sorgfältig
auf den Funktionsumfang von Synora abgestimmt, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung
und sollte vor einer breiten Veröffentlichung durch eine Fachperson geprüft werden.
Synora verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglichem Material, das sexuellen
Missbrauch oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern darstellt, fördert oder ermöglicht (CSAE/CSAM),
sowie gegenüber jedem Verhalten, das Minderjährige gefährdet – darunter Anbahnung (Grooming),
Sextortion, die Aufforderung zu oder Weitergabe von Nacktdarstellungen Minderjähriger und
jede Sexualisierung von Kindern. Solche Inhalte und Verhaltensweisen sind nach unseren
Nutzungsbedingungen strikt verboten und führen zur sofortigen Entfernung und Sperrung.
2. Mindestalter
Die Nutzung von Synora ist erst ab einem Mindestalter von
13 Jahren zulässig.
Konten, die nachweislich von Personen unter dem Mindestalter geführt werden, werden gesperrt
und die zugehörigen Daten gelöscht. Der Dienst richtet sich nicht an Kinder unterhalb dieser
Altersgrenze.
3. CSAE in der App melden
Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann mutmasslichen Kindesmissbrauch oder gefährdendes Verhalten
direkt in der App melden. Verfügbare In-App-Mechanismen:
Melden-Funktion an Inhalten (Videos, Fotos, Stories, Livestreams), Kommentaren,
Direktnachrichten und Profilen.
Live-Moderation in Streams: Zuschauer und Moderator:innen können Verstösse sofort
melden und eingreifen.
Opferschutz-Werkzeuge: „Restrict"/Einschränken sowie Wortfilter, um Kontakt und
Belästigung zu unterbinden.
Blockieren von Konten zur Unterbindung weiterer Kontaktaufnahme.
Zusätzlich können CSAE-Hinweise jederzeit per E-Mail an
support@synora.tv oder die unten genannte
Ansprechstelle gerichtet werden. Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden vorrangig
behandelt.
4. Umgang mit gemeldeten Inhalten und Konten
Gemeldete Inhalte werden durch unser Moderationsteam geprüft; bei bestätigtem oder
offenkundigem CSAE-Bezug werden sie umgehend entfernt.
Betroffene Konten werden gesperrt (befristet oder dauerhaft, inkl. Angabe eines
Sperrgrunds) und Wiederholungs-/Mehrfachkonten über unsere Missbrauchs- und
Mehrfachkonto-Erkennung unterbunden.
Sicherheitsrelevante Massnahmen unterliegen menschlicher Prüfung und werden in einem
manipulationssicheren Audit-/Compliance-Protokoll dokumentiert.
Mutmassliches CSAM wird gesichert und – nach Massgabe des geltenden Rechts – den
zuständigen Stellen gemeldet (siehe 5), bevor es aus öffentlich zugänglichen Bereichen
entfernt wird.
5. Zusammenarbeit mit Behörden und Meldestellen
Wir arbeiten mit Strafverfolgungsbehörden und anerkannten Kinderschutz-Meldestellen zusammen
und kommen gesetzlichen Melde- und Auskunftspflichten nach. Mutmassliche Fälle von
Kindesmissbrauchsmaterial melden wir – soweit rechtlich vorgesehen oder geboten – an die
zuständigen Behörden bzw. Meldestellen, insbesondere:
Schweiz: Bundesamt für Polizei (fedpol), Meldestelle für Internetkriminalität –
fedpol.admin.ch.
International / USA: National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) –
report.cybertip.org.
6. Technische und organisatorische Schutzmassnahmen
Klar definierte, durchgesetzte Community-Richtlinien und Nutzungsbedingungen, die CSAE
ausdrücklich verbieten.
Melde- und Moderationswege an allen nutzergenerierten Inhalten und in der
Direktkommunikation.
Geschultes Moderationsteam mit gestuften Massnahmen (Entfernen, Einschränken, Sperren).
Missbrauchs- und Mehrfachkonto-Erkennung zur Unterbindung wiederkehrender Täter:innen.
Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse für Nachvollziehbarkeit und behördliche
Auskünfte.
7. Einhaltung der einschlägigen Gesetze
Wir halten die anwendbaren Gesetze zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und
sexueller Ausbeutung ein – insbesondere in der Schweiz, Deutschland und Österreich – sowie
die Google Play-Richtlinie zu den Standards zum Schutz von Kindern und die einschlägigen
Inhalts- und Entwicklerrichtlinien. Diese Standards werden bei Bedarf aktualisiert.
8. CSAE-Ansprechstelle
Für Hinweise und Anfragen rund um die Sicherheit von Kindern erreichen Sie uns unter: