Synora

Standards zum Schutz von Kindern

Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern (Child Sexual Abuse and Exploitation, „CSAE").
Letzte Aktualisierung: 25.06.2026 · Version 1.0

Hinweis zur rechtlichen Prüfung: Diese Seite erfüllt die Anforderung von Google Play, die Standards zum Schutz von Kindern öffentlich zugänglich zu machen. Sie ist sorgfältig auf den Funktionsumfang von Synora abgestimmt, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung und sollte vor einer breiten Veröffentlichung durch eine Fachperson geprüft werden.
Inhalt

1. Unser Grundsatz: Null Toleranz

Synora verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglichem Material, das sexuellen Missbrauch oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern darstellt, fördert oder ermöglicht (CSAE/CSAM), sowie gegenüber jedem Verhalten, das Minderjährige gefährdet – darunter Anbahnung (Grooming), Sextortion, die Aufforderung zu oder Weitergabe von Nacktdarstellungen Minderjähriger und jede Sexualisierung von Kindern. Solche Inhalte und Verhaltensweisen sind nach unseren Nutzungsbedingungen strikt verboten und führen zur sofortigen Entfernung und Sperrung.

2. Mindestalter

Die Nutzung von Synora ist erst ab einem Mindestalter von 13 Jahren zulässig. Konten, die nachweislich von Personen unter dem Mindestalter geführt werden, werden gesperrt und die zugehörigen Daten gelöscht. Der Dienst richtet sich nicht an Kinder unterhalb dieser Altersgrenze.

3. CSAE in der App melden

Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann mutmasslichen Kindesmissbrauch oder gefährdendes Verhalten direkt in der App melden. Verfügbare In-App-Mechanismen:

Zusätzlich können CSAE-Hinweise jederzeit per E-Mail an support@synora.tv oder die unten genannte Ansprechstelle gerichtet werden. Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden vorrangig behandelt.

4. Umgang mit gemeldeten Inhalten und Konten

5. Zusammenarbeit mit Behörden und Meldestellen

Wir arbeiten mit Strafverfolgungsbehörden und anerkannten Kinderschutz-Meldestellen zusammen und kommen gesetzlichen Melde- und Auskunftspflichten nach. Mutmassliche Fälle von Kindesmissbrauchsmaterial melden wir – soweit rechtlich vorgesehen oder geboten – an die zuständigen Behörden bzw. Meldestellen, insbesondere:

6. Technische und organisatorische Schutzmassnahmen

7. Einhaltung der einschlägigen Gesetze

Wir halten die anwendbaren Gesetze zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung ein – insbesondere in der Schweiz, Deutschland und Österreich – sowie die Google Play-Richtlinie zu den Standards zum Schutz von Kindern und die einschlägigen Inhalts- und Entwicklerrichtlinien. Diese Standards werden bei Bedarf aktualisiert.

8. CSAE-Ansprechstelle

Für Hinweise und Anfragen rund um die Sicherheit von Kindern erreichen Sie uns unter:

E-Mail (CSAE-Kontakt): support@synora.tv

Verantwortliche Stelle: Alex Hodel, Rietpark 5, CH-8606 Greifensee, Schweiz.

Siehe auch unsere Datenschutzerklärung.